Mit Wirkung zum 01.01.2019 sind in Nordrhein-Westfalen weiterhin zwei Vergabekammern für Nachprüfungsverfahren zuständig: Zum einen die Vergabekammer Westfalen für die […]
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Mit Wirkung zum 01.01.2019 sind in Nordrhein-Westfalen weiterhin zwei Vergabekammern für Nachprüfungsverfahren zuständig: Zum einen die Vergabekammer Westfalen für die […]