16. Juli 2018
Kategorie: News
Gleichwertigkeit muss mit Angebot nachgewiesen werden
Der EuGH hat entschieden, dass Bieter die Nachweise für eine Gleichwertigkeit mit dem Angebot vorlegen müssen, wenn sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, ein anderes Produkt anzubieten (EuGH v. 12.07.2018, C-14/17).
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