15. August 2019
Kategorie: Aktuelle Entscheidungen
Bekanntmachung der Vergabeunterlagen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2019, Verg 47 / 18
Ein Auftraggeber verstößt gegen die Vorgabe in § 41 Abs. 1 VgV einer vollständigen Abrufbarkeit der Vergabeunterlagen unter einer Adresse, wenn ein Teil der Unterlagen nur über eine zweite elektronische Adresse abrufbar ist.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2019, Verg 47 / 18
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