Vergaberechtliche Vorschriften
Die neuen EU-Vergaberichtlinien mit einer Druckfassung und vielen weiteren Informationen zur Reform des nationalen Vergaberechts finden Sie hier. Informationen zur neuen Unterschwellenvergabeordnung haben wir zusätzlich hier zusammengestellt.
Das ab dem 18.04.2016 zu beachtende Vergaberecht (im DIN A 5-Format für einen optimierten Ausdruck):
Geprüfter Stand: Dezember 2018
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
VgV
SektVO mit Veröffentlichung zu § 55 SektVO (vormals § 12 Vgv)
KonzVgV
VergStatVO
VSVgV
VOB/A 2016 (Abschnitt 1 bis 3)
UVgO
VOB/B 2016
VOL/A
Anhang II und Anhang XIV zur RL 2014/24/EU
Schwellenwerte nach § 106 GWB
Delegierte Verordnungen (EU) 2015/2170, (EU) 2015/2171 und (EU) 2015/2172 vom 24.11.2015 mit den ab 01.2016 für die drei Vergaberichtlinien VRL, SRL und KVR geltenden Schwellenwerten
Ab dem 1.1.2018 werden die Schwellenwerte wie folgt festgesetzt:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €)
- für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)
- für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).
Die Änderungen sind am 1.1.2018 in Kraft getreten.
Eine Maßnahme des deutschen Gesetzgebers war nicht erforderlich, da die Vergabeverordnungen direkt auf die EU-Vorschriften verweisen:
Ebenfalls ab dem 1.1.2018 ist zu beachten die Verordnung (EU) 2017/2367 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG (Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit).
Die Schwellenwerte betragen danach:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 443.000 € (bisher 418.000 €)
- für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).
Formulare
Für die drei Vergaberichtlinien VRL, SRL und KVR anzuwendende Formular-Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986
auszufüllen unter: http://simap.ted.europa.eu/web/simap/home
Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
EEE-Dienst der Europäischen Union
sowie Leitfaden des BMWi für das Ausfüllen der EEE (Dezember 2016).
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Dienst nur noch bis April 2019 zur Verfügung zu stellen. Bereits jetzt stellt die Europäische Kommission Hinweise auf nationale Anbieter bereit, die ausdrücklich als nicht abschließend bezeichnet werden. Diese nicht abschließende Liste mit Download-Stand 14.02.2019 finden Sie hier
Weiter sind zu beachten:
Verordnung (EG) Nr. 213/2008 mit den CPV-Codes
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Umfangreiche Materialien wie Gesetzesbegründungen, Protokolle von Bundestag und Bundesrat sowie Entwurfsfassungen finden Sie hier
Geltendes Recht bis April 2016
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Auszug -,
Neubekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1750) in Kraft ab 30.06.2013,
berichtigt am 12.08.2013 (BGBl. I S. 3245), durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Vergabeverordnung (VgV), zuletzt geändert durch Artikel 259 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Sektorenverordnung (SektVO), zuletzt geändert durch Artikel 7 Gesetz vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025)
VSVgV, zuletzt geändert durch Artikel 8 Gesetz vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025)
VOB/A 2012 mit dem seit dem 19.07.2012 anzuwendenden neugefassten 2. Abschnitt und dem neuen 3. Abschnitt
VOL/A 2009
VOF 2009
Ab dem 01.01.2016 für das geltende deutsche Vergaberecht maßgebliche Schwellenwerte für: Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG
Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 vom 13. Dezember 2013 mit den vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 geltenden Schwellenwerten
Als Service bieten wir außerdem:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Stand 01.01.2013 - mit Hervorhebungen der Änderungen durch Gesetz v. 14.12.2012.
Das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften, dessen Art. 1 das PBefG an die Verordnung 1370/2007 anpasst, ist am 19.12.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I S. 2598) und gemäß seinem Art. 7 am 01.01.2013 in Kraft getreten.
GWB mit Hervorhebung der Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit vom 07.12.2011, BGBl. I S. 2570
Sektorenverordnung mit Hervorhebung der Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit vom 07.12.2011, BGBl. I S. 2570
Synopse VOB/A 2012, 2. Abschnitt in der Fassung vom 02.12.2011 mit den Berichtigungen von Mai 2012 im Vergleich zur Ausgabe 2009
VOB/A 2009
Synopse GWB und VgV, Stand September 2009
Synopse der VOL/A 2009 und 2006
Synopse der VOB/A 2009 und 2006
Synopse der VOF 2009 und 2006
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