13. Dezember 2011 Kategorie: News

Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit im BGBl. veröffentlicht

Über das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit wurde bereits ausführlich berichtet, vgl. zuletzt Monatsinfo 12/11, S. 405. Nachzutragen bleibt nunmehr die Fundstelle des jetzt veröffentlichten Gesetzes vom 07.12.2011: BGBl. I, Nr. 64, S. 2570. Das Gesetz tritt damit am 14.12.2011 in Kraft.

Wir stellen eine konsolidierte Fassung bereit.

Am 25.02.2012 werden die Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich und natürlich auch die neuen gesetzlichen Regelungen bei unserer Veranstaltung in München/Neubiberg dargestellt und zur Diskussion gestellt.