Entwurf zur Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales Recht
Über die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 16.02.2011 (Abl. L 48 vom 23.02.2011, S. 1) wurde bereits ausführlich berichtet, vgl. Monatsinfo 11/10, S. 289. Die Richtlinie ist bis zum 16.03.2013 in deutsches Recht umzusetzen.
Nunmehr hat das BMJ einen entsprechenden Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vorgelegt. Der Entwurf sieht u.a. eine Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und die Einführung eines Anspruchs auf Zahlung eines Pauschalbetrags bei Zahlungsverzug vor. Ebenso sollen Regelungen zu Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen sowie für die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren eingeführt werden. Nach dem Entwurf soll darüber hinaus von der in Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/7/EU den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, die Höchstgrenze für Zahlungsfristen von 30 Tagen für bestimmte öffentliche Auftraggeber auf 60 Tage zu verlängern, kein Gebrauch gemacht werden.
