BMWi und BMVBS verlängern Interimsregelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG zur Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Sicherheit und Verteidigung wurden das GWB, die VgV und die SektVO zum 14.12.2011 geändert.
Mit Rundschreiben vom 21.12.2011 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) darauf aufmerksam gemacht, dass sein Rundschreiben vom 26.07.2011 („Interimsregelung“, vgl. Monatsinfo 08-09/11, S. 263) bis zum Inkrafttreten der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) unter bestimmten Maßgaben fort gilt.
Auch das Bundesbauministerium (BMVBS) hat mit Erlass vom 21.12.2011, Az. B15 – 8162.2/3, seine Interimsregelung für die Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bauleistungen (Erlass vom 26.07.2011, berichtigt durch Erlass vom 23.08.2011, vgl. zu beiden Erlassen Monatsinfo 08-09/11, S. 263) bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG in deutsches Recht verlängert.
