Vergaberechtliche Entscheidungen 2014 am 24.02.2015 in Hannover; am 10.03.2015 in Leipzig und am 24.03.2015 in Stuttgart

Was man neudeutsch als „not-to-do“ bezeichnet, heißt im Vergaberecht schlicht „Vergaberechtsverstoß“. Nicht einfach ist aber oft festzustellen, ob man einen […]

Dieser Inhalt ist geschützt, bitte geben Sie das Passwort ein um zu dem Artikel Zugang zu bekommen. (Letzte Passwortänderung: 2024-02-01_0830)